Urne ins Ausland mitnehmen: Ist das erlaubt?
Der Verlust eines geliebten Menschen ist stets mit tiefer Trauer verbunden. Gleichzeitig stellt er Hinterbliebene oft vor organisatorische Herausforderungen, besonders wenn es darum geht, die Asche eines Verstorbenen ins Ausland zu überführen. Ob aus persönlichen, familiären oder kulturellen Gründen – wer eine Urne ins Ausland mitnehmen möchte, sollte sich gründlich über die geltenden Regelungen informieren. Deutschland, Österreich und die Schweiz verfügen jeweils über eigene gesetzliche Vorgaben, die es bei der Mitnahme von Urnen zu beachten gilt. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, welche Vorschriften in den einzelnen Ländern gelten, welche Dokumente erforderlich sind und welche praktischen Tipps Ihnen die Reise erleichtern können.
Deutschland – Was gilt bei der Mitnahme von Urnen ins Ausland?
In Deutschland unterliegt die Mitnahme von Urnen ins Ausland klaren gesetzlichen Vorgaben. Das deutsche Bestattungsrecht sieht grundsätzlich vor, dass die Asche eines Verstorbenen entweder auf einem Friedhof oder an einem dafür vorgesehenen Ort beigesetzt werden muss. Die Mitnahme ins Ausland ist allerdings möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen und Dokumente
Zunächst ist eine amtliche Genehmigung erforderlich. Die zuständige Behörde, meist das Ordnungs- oder Friedhofsamt der jeweiligen Gemeinde, stellt diese Genehmigung aus. Dafür sind in der Regel folgende Dokumente notwendig:
- Sterbeurkunde
- Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums
- Amtsärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Genehmigung zur Urnenmitnahme ins Ausland
Die Urne muss zudem fest verschlossen und eindeutig gekennzeichnet sein. Eine spezielle Versiegelung sorgt dafür, dass die Urne während des Transports nicht geöffnet werden kann.
Transportmöglichkeiten
Transport per Flugzeug
Bei einer Flugreise sollte die Urne als Handgepäck mitgeführt werden, da die Bestimmungen der meisten Fluggesellschaften die Mitnahme im aufgegebenen Gepäck untersagen. Informieren Sie die Fluggesellschaft unbedingt vorab und halten Sie alle erforderlichen Dokumente griffbereit.
Transport per Auto oder Zug
Beim Transport mit dem Auto oder Zug gibt es weniger strenge Vorschriften. Dennoch sollte die Urne sicher und würdevoll transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Urne während der gesamten Fahrt verschlossen bleibt.
Deutschland – Friedhofszwang & Urnenmitnahme
- Friedhofszwang: Nach § 1 Bestattungsgesetz (bundesweit jeweils unterschiedlich, z. B. Bremen) dürfen Urnen nicht zuhause aufbewahrt oder verstreut werden. Sie müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden de.wikipedia.org.
- Transport ins Ausland: Anders als bei Särgen ist laut Auswärtigem Amt keine zwingende Einschaltung eines Bestattungsunternehmens nötig; auch Paketversand ist möglich, solange der Empfänger eine Friedhofsverwaltung im Ausland ist germany.info.
- Urnenübergabe: In den meisten Bundesländern ist die Übergabe der Urne an Angehörige nur für den Transport ins Ausland gestattet. Heimische Aufbewahrung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zwangsweise Beisetzung nach sich ziehen
Kernregelung: Ohne explizite Genehmigung gilt in Deutschland der Friedhofszwang – Urnen unterliegen demselben Bestattungspflichtprinzip wie Leichname.
Österreich – Vorschriften zur Urnenmitnahme ins Ausland
In Österreich gelten ähnliche, aber in Details abweichende Regelungen. Generell besteht in Österreich ein sogenannter Friedhofszwang. Das bedeutet, die Asche eines Verstorbenen muss grundsätzlich auf einem behördlich genehmigten Friedhof beigesetzt werden. Dennoch ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Urnenmitnahme ins Ausland möglich.
Benötigte Genehmigungen
Wer eine Urne aus Österreich ins Ausland mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Gemeinde. Die benötigten Dokumente sind:
- Sterbeurkunde
- Bestätigung über die erfolgte Einäscherung
- Genehmigung der Gemeinde zur Mitnahme der Urne
- Eventuell eine Bestätigung des Friedhofs über die Freigabe der Urne
Transport der Urne
Transport per Flugzeug
Auch in Österreich gilt, dass die Urne verschlossen und versiegelt sein muss. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Airline oder dem Transportunternehmen über spezifische Vorgaben, die eingehalten werden müssen, um Schwierigkeiten während der Reise zu vermeiden.
Transport per Auto oder Zug
Beim Transport mit dem Auto oder Zug gelten ähnliche Vorgaben wie in Deutschland. Achten Sie auf eine sichere und respektvolle Handhabung der Urne während des gesamten Transports.
Österreich – Genehmigungspflicht & Urnenmitnahme
- Bestattungsgesetz (BestG): Die Überführung eines Leichnams oder einer Urne ins Ausland bedarf stets der Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft oder der Gemeinde.
- Urnenübergabe: Leichenasche muss in einem luftdichten Behältnis übergeben werden, Sterbeurkunde und Kremationszertifikat erforderlich, aber kein Leichenpass.
- Aufbewahrung zuhause: In Österreich ist die private Verwahrung der Urne erlaubt (§ BestG der Bundesländer), allerdings sind Genehmigungen auf Gemeindeebene nötig und Ausnehmen wie Ascheentnahme sind verboten
Kernregelung: Genehmigung durch Behörde für Ausfuhr; private Aufbewahrung unter gewissen Auflagen möglich.
Schweiz – Regelungen zur Urnenmitnahme ins Ausland
Die Schweiz zeigt sich bei der Mitnahme von Urnen vergleichsweise liberal. Das schweizerische Bestattungsrecht sieht keinen allgemeinen Friedhofszwang vor, sodass Urnen einfacher ins Ausland transportiert werden können als in Deutschland oder Österreich.
Voraussetzungen und notwendige Dokumente
In der Schweiz ist es grundsätzlich erlaubt, die Asche eines Verstorbenen ins Ausland mitzunehmen. Dennoch empfiehlt es sich, folgende Dokumente zur Hand zu haben:
- Sterbeurkunde
- Einäscherungszertifikat (Bescheinigung über die Kremation)
- Eventuell eine Bescheinigung der Gemeinde oder des Krematoriums über die Urnenfreigabe
Eine explizite behördliche Genehmigung ist häufig nicht erforderlich, es ist jedoch ratsam, bei den zuständigen lokalen Behörden nachzufragen.
Transporttipps für die Schweiz
Transport per Flugzeug
Trotz der vergleichsweise liberalen Haltung empfiehlt es sich, vor der Reise unbedingt die Bestimmungen des Ziellandes zu überprüfen. Informieren Sie ebenfalls frühzeitig die Fluggesellschaft oder das Transportunternehmen.
Transport per Auto oder Zug
Auch hier sollte die Urne sicher und würdevoll transportiert werden. Die Urne muss während der gesamten Fahrt verschlossen bleiben.
Schweiz – Liberaler Umgang & kantonale Regelung
- Kein Friedhofszwang: In der Schweiz existiert kein bundeseinheitlicher Friedhofszwang – Urnen dürfen privat aufbewahrt, im Wald, im eigenen Garten oder im Wasser verstreut bzw. beigesetzt werden.
- Urnenübergabe an Angehörige: Erlaubt und üblich, kein spezieller Transport nötig.
- Kantonale Bestimmungen: Bestattungsgesetze und Verordnungen sind kantonal unterschiedlich (z. B. Zürich: BesV § 29 erlaubt private Beisetzungen außerhalb des Friedhofs)
Kernregelung: Flexible Regelung auf Gemeinde-/Kantonsebene, private Aufbewahrung und Verstreuung meist erlaubt.
Asche im Ausland verstreuen
Das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen im Ausland ist in vielen Ländern möglich, jedoch mit unterschiedlichen Vorschriften verbunden. Informieren Sie sich vorab über die gesetzlichen Regelungen des Ziellandes. Einige Länder erlauben das freie Verstreuen der Asche in der Natur, andere haben dafür festgelegte Orte oder strenge Auflagen.
Versicherungen und rechtliche Aspekte
Vor der Urnenmitnahme ins Ausland sollten auch versicherungstechnische und juristische Aspekte geklärt werden. Prüfen Sie, ob Ihre Reiseversicherung den Transport der Urne abdeckt und informieren Sie sich über eventuell anfallende Zollgebühren und die rechtlichen Vorschriften im Zielland.
Wichtige Rechtsquellen und Links
- Deutschland: Bundesländer-Bestattungsgesetze (z. B. Baden-Württemberg, NRW, Bremen etc.) – z. B. Informationen zu Friedhofszwang.
- Österreich: Bundesgesetz über das Leichen und Bestattungswesen (BestG), + kantonale Ergänzungen – Text auf Jusline.at.
- Schweiz: Kantonale Bestattungs- und Friedhofsverordnungen – z. B. Zürcher Bestattungsverordnung (BesV § 29).
Fazit
Die Mitnahme einer Urne ins Ausland erfordert sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie im Zielland. Durch rechtzeitige Planung, die Einholung der richtigen Dokumente und Beachtung der oben genannten Tipps können Hinterbliebene sicherstellen, dass die Überführung reibungslos verläuft.
Deutschland: Strenger Friedhofszwang; Urnenmitnahme erlaubt, aber nur zu Bestattungszwecken im Ausland – private Aufbewahrung meist verboten.
Österreich: Genehmigungspflicht für Ausfuhr, private Verwahrung mit behördlicher Zustimmung möglich.
Schweiz: Flexibel – private Regelung, keine Friedhofspflicht, kantonal unterschiedlich.