Urne für zu Hause

URNENGESCHÄFT. Urnen für zu Hause

Dürfen Sie die Asche Ihres Verstorbenen mit nach Hause nehmen?


Das schweizer Bestattungsrecht besagt, dass Angehörige die Asche eines Verstorbenen zur Trauerbewältigung mit nach Hause nehmen dürfen, sofern der Verstorbene diesen Wunsch vor seinem Ableben schriftlich festgehalten hat. Um die Asche zu Hause aufstellen zu dürfen, müssen Angehörige außerdem einen Antrag bei der betreffenden Gemeinde stellen. Soll die Urne auf dem Grundstück beerdigt werden, ist zusätzlich die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Das Verstreuen der Asche ist in der Schweiz ebenfalls erlaubt. Ob dies im eigenen Garten oder an einem anderen Ort geschehen soll, dürfen Trauernde selbst entscheiden. Beachten Sie, dass Asche nur an Orten verstreut werden darf, wo sie niemanden stört, zum Beispiel in Wäldern, auf (Alp-)Wiesen oder in Flüssen.

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